Ablauf
Von der Formalität bis zur Therapie

Um ein erstes Gespräch vereinbaren zu können, kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail, Telefon oder über das Kontaktformular.

Bei einem ersten Gespräch (50 Minuten) geht es darum Ihre persönlichen Erwartungen an die Therapie zu besprechen sowie abzuklären, ob eine behandlungsbedürftige Erkrankung vorliegt. Sollte im Anschluss eine gemeinsame Psychotherapie beginnen, folgenden nach einem Erstgespräch probatorische Sitzungen, die der Diagnostik und Therapieplanung dienen. Wenn Sie das Gefühl haben, Sie sind bei uns gut aufgehoben und Sie können sich eine gemeinsame Zusammenarbeit vorstellen, bildet dies die Grundlage für eine erfolgreiche Psychotherapie.

Videotelefonie / Telefonate

Alle oben genannten Behandlungen können auf Wunsch auch per Videotelefonie oder Telefonat durchgeführt werden. Es werden hierfür nur von der Bundespsychotherapeutenkammer zertifizierte Videodienstanbienter verwendet, um den höchsten Datenschutz zu gewährleisten.

  • Die Wirksamkeit ist wissenschaftlich belegt
  • Ortsunabhängig Termine vereinbaren
  • Hohe Zufriedenheit durch die Flexibilität
  • Mögliche Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse
  • Kein Anfahrtsweg und dadurch Zeitersparnis

Vorteile

Technische Vorraussetzung

  • PC oder Laptop
  • Alternativ können Sie auch Ihr Tablet oder Smartphone benutzen

Kosten

Gesetzliche Krankenversicherung

Als Psychologische Psychotherapeuten mit Kassenzulassung rechnen wir direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung ab.

Private Krankenversicherung & Beihilfe

Im Normalfall erstatten private Krankversicherungen und Beihilfen die Kosten für eine Psychotherapie zu 100%. Die Bedingungen dazu sind jedoch unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich daher rechtzeitig bei Ihrer Krankenkasse über Ihre vertraglichen Rahmenbedingungen und fordern Sie ggf. notwendige Formulare zur Beantragung einer Psychotherapie an.

Selbstzahler / Paartherapie & Coaching

Sie können jederzeit, sollten Sie gesetzlich oder privat versichert sein, als Selbstzahler in unsere Praxis kommen. Auch wenn die Kosten für eine Psychotherapie von Ihrer Krankenkasse übernommen werden, kommt diese Option häufig für Personen in Frage, die eine besonders diskrete Behandlung wünschen. Hierbei erhält Ihre Krankenkasse keinerlei Informationen über die Tatsache, dass sie sich in psychotherapeutischer Behandlung befinden.

Ein Antragsverfahren ist in diesem Fall nicht notwendig. Die Sitzungen werden Ihnen privat in Rechnung gestellt (Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP 3,0) mit derzeit 130,00 € pro Sitzung.).

Heilfürsorge

Eine Psychotherapie ist in der Regel eine Leistung der Heilfürsorge für Angehörige der Bundeswehr und der Bundespolizei. Die Kosten für eine Psychotherapie in von Privatpraxen tätigen Psychologischen Psychotherapeuten werden übernommen. Sie sollten sich vorab zur Sicherheit bei Ihrem Truppenarzt bzw. beim polizeiärztlichen Dienst erkundigen, ob eine psychotherapeutische Behandlung in Frage kommt. Eine Überweisung vom dienstlichen Arzt ist ebenfalls notwendig.

Berufsgenossenschaften

Wenn infolge von arbeitsbedingten Gegebenheiten eine Psychotherapie notwendig wird, erstatten die Berufsgenossenschaften in der Regel die Kosten.

Wenn Sie infolge eines Erlebnisses am Arbeitsplatz eine Psychotherapie benötigen, setzen Sie sich bitte frühestmöglich mit Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft in Verbindung und lassen Sie sich die benötigten Antragsformulare zustellen. Wenn Ihre Berufsgenossenschaft eine Psychotherapie befürwortet, erhalten Sie in der Regel noch vor dem ersten Termin eine schriftliche Kostenzusage für unsere ersten Kennenlerntermine.